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   OLG Hamm, 21.06.1993 - 5 U 32/93   

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https://dejure.org/1993,25689
OLG Hamm, 21.06.1993 - 5 U 32/93 (https://dejure.org/1993,25689)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.1993 - 5 U 32/93 (https://dejure.org/1993,25689)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 1993 - 5 U 32/93 (https://dejure.org/1993,25689)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1994, 243
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 20.10.1999 - 12 U 107/99

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zu Gunsten eines

    Dies ist z. B. der Fall, wenn der Arrestbefehl oder die einstweilige Verfügung mit der Maßgabe bestätigt wird, daß der Verfügungskläger die Vollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung fortsetzen darf (OLG Hamm OLGZ 94, 243 ff.; OLG Hamm RPfl 1995, 467 f.; OLG Köln ZIP 1986, 538) oder wenn eine einstweilige Verfügung zunächst ohne mündliche Verhandlung antragsgemäß erlassen wird, dann durch das erstinstanzliche Gericht aufgehoben wird, später aber durch das Berufungsgericht bestätigt wird (OLG Celle NJW-RR 1987, 64; Werner / Pastor, a. a. O. Rdnr. 283).
  • OLG Oldenburg, 19.06.2008 - 8 U 25/08

    Beginn einer neuen Vollziehungsfrist bei Bestätigung einer einstweiligen

    Denn eine wesentliche Änderung liegt nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1980, 259. OLG Hamm OLGZ 1994, 243 ff. = OLGR 1994, 59. . OLG Düsseldorf BauR 1995, 424 f. = OLGR 1994, 261. OLG Oldenburg OLGR 2000, 44) und Literatur (vgl. Zöller/Vollkommer a.a.O.. MüKomm/Drescher, a.a.O.. Thümmel in Wiezcorek/Schütze, a.a.O., Musielak/Huber, a.a.O., Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., Rz. 5 zu § 929 ZPO) dann vor, wenn in der Widerspruchsentscheidung erstmals eine Sicherheitsleistung angeordnet wird.
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